Terminausfall
Sollte es mal nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen bitte ich um eine rechtzeitige Absage, da ansonsten eine Ausfallgebühr berechnet wird.
- Absage bis 12:00 Uhr am Vortag = keine Gebühr
- Absage von 12:Uhr - 18:00 Uhr am Vortag = 30% Ausfallgebühr vom Stundensatz der geplanten Terminzeit
- Absage am Tag des Termins = 50% Ausfallgebühr vom Stundensatz der geplanten Terminzeit
- Nicht Erscheinen zum Termin = 100% Ausfallgebühr vom Stundensatz der geplanten Terminzeit